Anmeldung / Inbetriebsetzung
Hausanschluss: Anmeldung, Baustrom (Anschlussprovisorium) und Inbetriebsetzung
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Für Anzeigen von Vorgängen zur Inbetriebsetzung vor dem 16.08.2023 nutzen Sie bitte folgendes Dokument:
Inbetriebsetzungs-/ Änderungsanzeige für die elektrische Anlage
Ladeeinrichtung anmelden – hier geht es zum Portal
Melden Sie Ihre Ladeeinrichtung über das Onlineportal unsers Partners und technischen Betriebsführers.
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Einspeiseanlagen
Hier können Sie Ihre Einspeiseanlage anmelden
Die Anmeldung Ihrer Einspeiseanlage ist ausschließlich über das Anmeldeportal unseres Partners und technischen Betriebsführers der Bayernwerk Netz GmbH möglich.
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Nachweis zur Planungsreife
Zur Anmeldung von Anlagen über 300 kW Leistung ist ein Nachweis über die Planungsreife notwendig!
Weitere Nachweise aus alternativen Genehmigungsverfahren nach Art. 56 BayBo sind erst nach gesonderter Prüfung zulässig.
Bei der Beurteilung der Planungsreife wird anhand der baurechtlichen Genehmigungspflicht in genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Vorhaben unterschieden. Der Nachweis der Planungsreife ist bereits bei Anmeldung zu erbringen - gemeinsam mit den grundsätzlich notwendigen Angaben. Bei genehmigungspflichtigen Anlagen kann der Nachweis durch Vorlage folgender Unterlagen/Informationen stattfinden:
- Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages oder
- Positiver Vorbescheid oder
- Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss)
➤ Reservierungsverfahren Einspeiser > 300kW
Reservierungsverfahren Einspeiser > 300kW
Verbindliche, befristete Reservierung bei Erzeugungsanlagen - Darstellung der verschiedenen VerfahrenStand 01.02.2023
Spannungsebene | Leistung | Energieträger | Reservierungsdauer | dafür erforderliche Nachweise (bei der Anmeldung) | 1. Verlängerung | dafür erforderliche Nachweise | 2. Verlängerung | dafür erforderliche Nachweise |
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NS | alle | Alle Einspeiser in as Stromnetz | 3 Monate |
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3 Monate | Realisierungsabsicht nur bei erforderlichem Netzausbau | 3 Monate | |
MS/HS | unter 300 kW | Alle Einspeiser in das Stromnetz | 6 Monate |
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6 Monate | Falls genehmigungspflichtig:
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6 Monate | Falls genehmigungspflichtig:
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MS/HS | ab 300 kW (genehmigungsfrei) | Alle Einspeiser in das Stromnetz | 6 Monate |
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6 Monate |
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6 Monate | Individuell, nach Rücksprache mit Kundenbetreuer und Nachweis des Fortschritts |
MS/HS | ab 300 kW (genehmigungspflichtig) | Alle Einspeiser in das Stromnetz | 6 Monate |
sowie Nachweis der Planungsreife:
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6 Monate |
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6 Monate | Individuell, nach Rücksprache mit Kundenbetreuer und Nachweis des Fortschritts |